Kostenerstattungs-Tarif: Genossenschaft Schleswig-Holstein schließt Vertrag mit BKK
Bad Segeberg (red) Die Betriebskrankenkassen in Schleswig-Holstein bieten ihren
Versicherten einen neuen Wahltarif zur Kostenerstattung an, mit dem sie bei den
niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten vergleichbar den Privatpatienten behandelt
werden. Partner bei der Umsetzung des Wahltarifes mit dem Namen „BKK Arzt
privat“ ist die Ärztegenossenschaft Schleswig-Holstein (ÄGSH).
Mit der am 1. April in Kraft tretenden Gesundheitsreform hat der Gesetzgeber den
Krankenkassen neue Möglichkeiten geschaffen, den Versicherten Wahltarife
anzubieten. „BKK Arzt privat“ optimiert die bisherige, umständliche Möglichkeit, sich
beim Arzt gegen Kostenerstattung behandeln zu lassen. BKK-Mitglieder müssen im
Gegensatz zur normalen Kostenerstattung keine Arztrechnung direkt bezahlen. Sie
erhalten von ihrem Arzt oder ihrer Ärztin eine Rechnungsdurchschrift und bekommen
später von ihrer Kasse nur den zu zahlenden Eigenanteil (der pauschal 10% vom
Rechnungsbetrag und maximal 200 EUR im Jahr beträgt) berechnet. Die von
gesetzlich Krankenversicherten normalerweise jedes Quartal zu zahlende
Praxisgebühr in Höhe von 10 EUR entfällt, für gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen
und Impfungen müssen auch weiterhin keine Zuzahlungen geleistet werden. Durch
Beitrittserklärung bei ihrer BKK, die für mindestens drei Jahre gilt, können
Versicherte sich für diesen Wahltarif entscheiden und erhalten dann eine gesonderte
Versichertenkarte, mit der sie sich als BKK Arzt privat – Patient ausweisen können.
Hans-Otto Schurwanz, Vorstand des BKK-LV NORD: „Die BKK-Versicherten
profitieren mehrfach vom Wahltarif. Denn sie müssen keine Praxisgebühr zahlen,
werden den Privatpatienten vergleichbar behandelt und ihr zu zahlender Eigenanteil
bleibt überschau- und kalkulierbar.“ Besonders wichtig ist Schurwanz die
Transparenz, denn mit der Rechnungsdurchschrift erhalte ein Versicherter einen
Überblick über die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen und die dahinter
stehenden Kosten.
Dr. Klaus Bittmann, Vorstand ÄGSH: „Auch für die Ärzte in Schleswig-Holstein bringt
dieser Wahltarif Vorteile. Denn er dient dem Erhalt einer vertrauensvollen
Arzt/Patientenbeziehung und der Leistungstransparenz. Und er honoriert ärztliche
Leistungen mit angemessener Vergütung und trägt zur Sicherung der Praxisexistenz
bei.“
In vielen Arztpraxen wird demnächst das beiliegende Faltblatt von BKK und
Ärztegenossenschaft ausliegen und die Patienten über den Wahltarif informieren.
Nähere Auskünfte erhalten Mitglieder und ihre Familienangehörigen auch bei ihrer
BKK vor Ort.
Die Betriebskrankenkassen sind in Schleswig-Holstein die drittgrößte gesetzliche
Kassenart. Rund 450.000 Mitglieder und ihre Familienangehörigen sind zwischen
Nord- und Ostsee in einer BKK krankenversichert.
Die Ärztegenossenschaft Schleswig-Holstein wurde im Mai 2000 als erste landesweit
agierende Ärztegenossenschaft Deutschlands gegründet. Mittlerweile gehören ihr
über 2.000 Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeuten an.