Kostenerstattungs-Tarif: Genossenschaft Schleswig-Holstein schließt Vertrag mit BKK
Bad Segeberg (red) Die Betriebskrankenkassen in Schleswig-Holstein bieten ihren Versicherten einen neuen Wahltarif zur Kostenerstattung an, mit dem sie bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten vergleichbar den Privatpatienten behandelt werden. Partner bei der Umsetzung des Wahltarifes mit dem Namen „BKK Arzt privat“ ist die Ärztegenossenschaft Schleswig-Holstein (ÄGSH). Mit der am 1. April in Kraft tretenden Gesundheitsreform hat der Gesetzgeber den Krankenkassen neue Möglichkeiten geschaffen, den Versicherten Wahltarife anzubieten. „BKK Arzt privat“ optimiert die bisherige, umständliche Möglichkeit, sich beim Arzt gegen Kostenerstattung behandeln zu lassen. BKK-Mitglieder müssen im Gegensatz zur normalen Kostenerstattung keine Arztrechnung direkt bezahlen. Sie erhalten von ihrem Arzt oder ihrer Ärztin eine Rechnungsdurchschrift und bekommen später von ihrer Kasse nur den zu zahlenden Eigenanteil (der pauschal 10% vom Rechnungsbetrag und maximal 200 EUR im Jahr beträgt) berechnet. Die von gesetzlich Krankenversicherten normalerweise jedes Quartal zu zahlende Praxisgebühr in Höhe von 10 EUR entfällt, für gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen müssen auch weiterhin keine Zuzahlungen geleistet werden. Durch Beitrittserklärung bei ihrer BKK, die für mindestens drei Jahre gilt, können Versicherte sich für diesen Wahltarif entscheiden und erhalten dann eine gesonderte Versichertenkarte, mit der sie sich als BKK Arzt privat – Patient ausweisen können. Hans-Otto Schurwanz, Vorstand des BKK-LV NORD: „Die BKK-Versicherten profitieren mehrfach vom Wahltarif. Denn sie müssen keine Praxisgebühr zahlen, werden den Privatpatienten vergleichbar behandelt und ihr zu zahlender Eigenanteil bleibt überschau- und kalkulierbar.“ Besonders wichtig ist Schurwanz die Transparenz, denn mit der Rechnungsdurchschrift erhalte ein Versicherter einen Überblick über die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen und die dahinter stehenden Kosten. Dr. Klaus Bittmann, Vorstand ÄGSH: „Auch für die Ärzte in Schleswig-Holstein bringt dieser Wahltarif Vorteile. Denn er dient dem Erhalt einer vertrauensvollen Arzt/Patientenbeziehung und der Leistungstransparenz. Und er honoriert ärztliche Leistungen mit angemessener Vergütung und trägt zur Sicherung der Praxisexistenz bei.“ In vielen Arztpraxen wird demnächst das beiliegende Faltblatt von BKK und Ärztegenossenschaft ausliegen und die Patienten über den Wahltarif informieren. Nähere Auskünfte erhalten Mitglieder und ihre Familienangehörigen auch bei ihrer BKK vor Ort. Die Betriebskrankenkassen sind in Schleswig-Holstein die drittgrößte gesetzliche Kassenart. Rund 450.000 Mitglieder und ihre Familienangehörigen sind zwischen Nord- und Ostsee in einer BKK krankenversichert. Die Ärztegenossenschaft Schleswig-Holstein wurde im Mai 2000 als erste landesweit agierende Ärztegenossenschaft Deutschlands gegründet. Mittlerweile gehören ihr über 2.000 Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeuten an.